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Pflichtteil berechnen

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Pflichtteil berechnen
Sie möchten wissen wie hoch Ihr Pflichtteil ist.
Zunächst errechnet man hierfür die Pflichtteilsquote (Pflichtteilsbruchteil). Diese beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Also ist zunächst der gesetzliche Erbteil zu berechnen, so als ob keine Testament oder Erbvertrag vorliegen würde. Der gesetzliche Erbteil kann von mehreren Umständen abhängen. Zum einen vor allem, ob und in welchem Güterstand der Ehegatte gelebt hatte (z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) und dann von der Zahl und Art der Abkömmlinge.
Mitgezählt werden diejenigen, die wegen Enterbung, Erbausschlagung oder Erbunwürdigkeit nicht erben. Dagegen werden nicht mitgezählt diejenigen, die durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden ist.

Die Pflichtteilsquote wird für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert berechnet. Sollte einer etwa auf den Pflichtteil verzichten, oder diesen nicht geltend machen, so erhöht sich nicht die Quote der anderen Pflichtteilsberechtigten.
Pflichtanteil berechnen - manchmal nicht so einfach!
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Abstrakte Pflichtteilsberechnung im Internet
Im Internet gibt es verschiedene Berechnungen der abstrakten Pflichtteilsquote, wobei die vorgenannten Besonderheiten in der Regel nicht berücksichtigt werden. Viele weitere Fragen werden auch nicht geprüft, z.B. ob überhaupt deutsches Pflichtteilsrecht anwendbar ist.
Eine abstrakte Berechnung – für die hier keine Haftung übernommen wird – können Sie beispielsweise vornehmen bei dem Kollegen Dr. Papenmeier: www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php

Daher sollten Sie die Pflichtteilsrechner nur mit Vorsicht genießen. Sie ersetzen sicherlich keine Beratung zum Pflichtteil.

Die Berechnung der Pflichtteilsquote ist im Übrigen nur der erste Schritt, denn entscheidend ist die Höhe des Ihnen zustehenden Bruchteils am Erbe, dem pflichtteilsrelevanten Nachlass. Also ist der pflichtteilsrelevante Nachlass aufzuklären.

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