Pflchtteilsvermächtnis - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Pflchtteilsvermächtnis

Pflichtteil-Info > Pflichteilsrecht
Pflichtteilsanspruch oder Vermächtnisanspruch
Zuweilen finden in letztwilligen Verfügungen Formulierungen, in denen jemand auf den Pflichtteil gesetzt oder nur auf den Pflichtteil verwiesen wird, oder den Pflichtanteil erhalten soll.
Unklar ist dabei meist, ob es sich dabei um eine Enterbung handelt, oder um ein Vermächtnis.
Der Erblasser kann ein Vermächtnis angeordnet haben, um pflichtteilsrechtliche Verfahren zu vermeiden.
Wenn sich im Testament keine eindeutige Regelung findet, ist der Erblasserwille zu erkunden.
Die Unterscheidung ist wichtig:
  • Nur ein Vermächtnis kann ausgeschlagen werden.
  • Auf den Pflichtteil kann bereits vor dem Erbfall verzichtet worden sein. Das Vermächtnis stünde dann dem Vermächtisnehmer noch zu.
  • Der Pflichtteil kann nur eingeschränkt gepfändet werden. 
  • Pflichtteil des Ehegatten kann dies eine Rolle spielen (§ 1371 Abs. 2 BGB).
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