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Testamentsvollstreckung und Pflichtteil

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Testamentsvollstrecker kann Erben beim Pflichtteil helfen
Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser seine Herrschaft über sein Vermögen mit Hilfe des Testamentsvollstreckers über seinen Tod hinaus ausüben.

Warum Testamentsvollstreckung anordnen?
  • Vermeidung einer Erbauseinandersetzung durch Miterben
  • Der Nachlass wird vor ungeeigneten (Minderjährigen) oder böswilligen Erben geschützt.
  • Einem Erben (zum Beispiel dem überlebenden Ehegatte) wird gegenüber anderen Miterben Vorrang eingeräumt.
  • Bei einer Vielzahl von Beteiligten wird die Abwicklung des Nachlasses erleichtert.
  • Zur Sicherung der Unternehmensnachfolge. Durchführung von Bestimmungsvermächtnissen an noch unbestimmte Personen.
  • Ihre Nachlassplanung kann weiterhin durch die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung gestaltet werden.

Ansprechpartner für den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich seines Pflichtteils ist aber der Erbe und nicht der Testamentsvollstrecker.
Allerdings wickelt in der Praxis häufig der Testamentsvollstrecker auch die Pflichtteilsansprüche ab - und entlastet so die Erben.

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, unverzüglich ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, allerdings erst ab Übernahme des Amtes.
Stichtag für das Nachlassverzeichnis zur Berechnung es Pflichtteils ist der Todestag.
Testamentsvollstrecker kann Erben bei der Pflichtteilsauseinadnersetzung helfen
Testamentsvollsteckung und Pflichtteil
Pflichtteil bei Testamentsvollstreckung
Ist den Erben die Verwaltungsbefugnis aufgrund einer Testamentsvollstreckung entzogen, kann dies für den Pflichtteilsberechtigten Vor- und Nachteile haben.
Handelt es sich um einen Berufstestamentsvollstrecker, etwa ein Rechtsanwalt, dann kann er, mit einer zügigen und korrekten Abwicklung rechnen.

Der Pflichtteilsberechtigte kann den Pflichtteil nur gegenüber den Erben geltend machen. Wenn er vollstrecken möchte, bedarf es grundsätzlich neben dem Leistungsurteil gegen die Erben auch noch eines Duldungsurteils gegen den Testamentsvollstrecker.

Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eines Erben, bestehen für den Pflichtteilsberechtigten erhebliche Risiken. Wie kann sich der Pflichtteilsberechtigte wehren, wenn der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht im erforderlichen Umfang erfüllt? Was kann er tun, wenn das Verhalten des Testamentsvollstreckers die Befriedigung des Pflichtteilsberechtigten gefährdet?
Sollte es Schwierigkeiten mit dem Testamentsvollstecker geben, sollte ein aufs Erbrecht spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden.
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