Pflichtteil bei der Erbschaftssteuer abziehen - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Pflichtteil bei der Erbschaftssteuer abziehen

Pflichtteil-Info > Pflichtteil und Steuern
Erben kann geltend gemachten Pflichtteil abziehen
Der Erbe, der einen Pflichtteilsanspruch an den Pflichtteilsberechtigten erfüllt, kann dies bei seiner Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit abziehen.
Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs handelt es sich um eine Erbfallschuld.

Folge: Der Erbe kann die Pflichtteilsschuld abziehen und zahlt weniger Erbschaftssteuer.
Der Erbe kann den Pflichtteil erst dann abziehen, wenn er geltend gemacht wurde; nicht also vorher, wie das etwa bei Vermächtnissen möglich ist.

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