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Pflichtteil einklagen

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Pflichtteil einklagen
Weigert sich der Erbe den Pflichtteil – auch nach Einschaltung eines Fachanwalts für Erbrecht - auszuzahlen, so bleibt dem Pflichtteilsberechtigten, will er den Pflichtteil erhalten, regelmäßig nur noch die Klage.
Zwar kann sofort Zahlungsklage erhoben werden. Häufig macht es zumindest gleichzeitig auch Sinn, die nötigen Auskünfte zur Berechnung der Höhe des Pflichtteils zu erhalten. Insofern ist der Zahlungsklage häufig eine Auskunftsklage vorgeschaltet. Werden mehrere Ansprüche insoweit gleichzeitig verfolgt, handelt es sich um eine Stufenklage. Dies dürfte in der Praxis die weitverbreiteste Klageform zur Erlangung des Pflichtteils sein.
Wichtig ist, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht zu lange vor Erhebung der Klage wartet, bzw. auf eine andere Weise sicherstellt, dass die Pflichtteilsansprüche nicht verjähren.

Aufgrund des gerichtlichen Gegenstandswerts, der regelmäßig über 5.000 Euro liegen wird, sind die Landgerichte zuständig. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang. Sie müssen sich also von einem Anwalt vertreten lassen.
Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Buerstedde, begleitet sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Abwehr solcher.

Bevor es zu Gericht geht, sollte der Erbe bereits um Auskünfte gebeten worden sein, vgl. Musterschreiben zum Pflichtteil.
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