Erbe - Schuldner des Pflichtteilsanspruchs - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

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Erbe - Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

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Erbe - Wer zahlt den Pflichtteil?
Der Erbe oder die Erben sind Schuldner des Pflichtteilsanspruchs. Der Erbe ist also zur Zahlung des Pflichtteils verpflichtet. Der Pflichtteilsberechtigte kann sich einen unter mehreren Miterben aussuchen. Er muss den Pflichtteil nicht von allen verlangen. Er braucht Sie auch nicht alle zu verklagen.

Allerdings kann der Erbe, der den Pflichtteil zahlt, möglicherweise bei den anderen Erben einen Ausgleich verlangen. Das hängt davon ab, wer die „Pflichtteilslast“ trägt.

In besonderen Fällen, etwa wenn kein Erbe mehr vorhanden ist, kann sich der Pflichtteilsberechtigte auch an einen Beschenkten halten, § 2329 BGB.

Auch ein Erbe, der weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erbt, kann den Restpflichtteil verlangen.

Wer mus den Pflichtteil zahlen?
Erbe muss Pflchtteil zahlen
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