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Pflichtteil stunden - Achtung

Pflichtteil-Info > Pflichtteil und Steuern
Zinslose Stundung des Pflichtteils - Schenkung von Zinsen
Das Finanzgericht Münster hat am 8.12.2008 nochmals die bisherige Rechtsprechung bestätigt:
Die zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruchs stellt eine freigiebige Zuwendung (Schenkung) im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes dar und ist damit steuerpflichtig.

Zum Fall
Die Eltern setzten sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Nachdem der Vater verstarb, wollte die Tochter die Mutter nicht mit dem Pflichtteilsanspruch belasten und stundete ihren Pflichtteilsanspruch ohne Zinsen zu vereinbaren.
In der zinslosen Stundung erkannte das Finanzamt eine Schenkung, denn die Tochter verzichtet so auf die Zinsen. Das Finanzamt berechnete den Zinsvorteil indem es von der geschenkten Summe (812.000 DM) 5.5 % Zinsen ansetzte und dies mit dem notwendigen Vervielfältiger multiplizierte. Das ergab ein Betrag von ca. 285.000 DM. Das Finanzamt setzte dann Steuern in Höhe von ca. 45.000 DM fest.

Bedenken Sie, dass der Verzicht auf etwas auch eine Schenkung sein kann!
Und bedenken Sie dann stets die Konsequenzen einer Schenkung.
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