Telefonische Rechtsberatung vom Fachanwalt für Erbrecht - Pflichtteil-Erbrecht-Bonn

Direkt zum Seiteninhalt

Telefonische Rechtsberatung vom Fachanwalt für Erbrecht

Kanzlei
Telefonhotline zum Erbrecht
Rufen Sie an unter: 
0900-10 40 80 1 

Telefonische Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde für 3 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz.
Die Berechnung erfolgt sekundengenau, ab der ersten Sekunde.
Sie werden direkt mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Buerstedde verbunden.
Erhalten Sie ein „besetzt" Zeichen oder wird der Anruf nicht angenommen, ist Rechtsanwalt Dr. Buerstedde nicht verfügbar, weil er ein Mandantengespräch führt, bei Gericht oder aus anderen Gründen nicht anwesend ist.
Die Erbrecht-Hotline erfolgt nur über das Festnetz. 
Eine telefonische Beratung über das Handy (Mobiltelefon) kann erst nach Überweisung eines Vorschusses in der Regel von 50 Euro erfolgen. Details können insoweit unter 02222-931180 zu den Geschäftszeiten nachgefragt werden.

Beratungszeiten 
Montag - Freitag: 8:30 bis 12:30
Montag - Donnerstag: 13:30 bis 17:30 

Telefonberatungen können auch kostenfrei zu anderen Zeiten vereinbart werden unter: Tel. 02222 - 93 11 80.
Möchten Sie lediglich einen Beratungstermin vereinbaren, können Sie kostenfrei einen Beratungstermin vereinbaren unter: Tel. 02222 - 93 11 80
Anrufen: Fachanwalt für Erbrecht Dr. W. Buerstedde beantwortet Ihre Fragen zum Erbrecht
Erbrechthotline von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde
Schnelle Telefonberatung zum Erbrecht
Viele Fragen lassen sich in wenigen Minuten beantworten. Insbesondere kann geklärt werden, ob eine weitergehende erbrechtliche Beratung notwendig ist.
Allerdings kann eine telefonische Beratung eine ausführliche Beratung nicht immer ersetzen, etwa wenn Recherchen erforderlich sind und umfangreiche Unterlagen gesichtet und angefordert werden müssen.
 
Bereiten Sie das Beratungsgespräch vor!
Damit Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Ihre Fragen schnell und qualifiziert beantworten kann, sollten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten:
  • Überlegen Sie sich, was Sie wissen wollen. Notieren Sie Ihre Fragen.
  • Schildern Sie kurz Ihre Fragen und Ihren Fall.
  • Bereiten Sie sich auf Rückfragen vor, denn oft hängt die Rechtslage von besonderen Umständen ab, die zunächst geklärt werden müssen.
  • Halten Sie Unterlagen bereit, wieTestamente, Schreiben von Gerichten, Erbschein,, Erbverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge
  • Halten Sie die Antworten des Telefonats fest.

Typische Themen der Erbrechtsberatung
Kosten, Rechnung, Rechtsschutzversicherung
Für die telefonische Beratung über die Beratungshotline werden nur die angegebenen Telefongebühren von 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz berechnet.
Im Minutenpreis ist das Beratungshonorar enthalten. 
Es entstehen Ihnen keine sonstigen Kosten!

Diese Gebühren werden dann über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".

Eine anwaltliche Erstberatung gegenüber Verbrauchern kann bis zu 226,10 Euro kosten. 
Bei einer Beratung über die Erbrecht-Hotline wird dagegen nur die Telefongebühr von 3 Euro pro Minute abgerechnet.
Sie haben die Kosten selbst im Griff.

Die Finanzämter erkennen den Nachweis der Rechtsberatung auf der Telefonrechnung grundsätzlich an, sofern Sie berechtigt sind, Rechtsberatungskosten steuerlich abzusetzen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob Sie diese Telefonrechnung dann zur Erstattung einreichen können.
Da die Telefonberatung direkt über Ihre Telefonrechnung abgerechnet wird, müssen Sie die Kosten auf jeden Fall zunächst selbst verauslagen.
 Auf der Telefonrechnung erscheint "Rechtsberatung".
Zurück zum Seiteninhalt